Bildrechte

Achtung,

mit jedem Foto sind Rechte verbunden. Diese zu ignorieren, kann empfindlich teuer werden. Grob vereinfacht geht es um folgende Fragen:

  • das Urheberrecht des Fotografen, aber auch für ggf. selbst urheberrechtlich geschützte Dinge, die auf dem Foto zu sehen sind (z.B. Architektur, Kunst)
  • Nutzungsrechte (auch Verwertungsrechte) für die, die das Bild in irgendeiner Weise verwerten
  • Persönlichkeitsrecht für direkt oder indirekt dargestellte Personen
  • Eigentumsrecht für die aktuellen Eigentümer einer Reproduktion, aber ggf. auch für das dargestellte Eigentum
  • Hausrecht für die Räumlichkeiten, in denen ein Werk ausgestellt wird, oder für die Erlaubnis zur Anfertigung von Innenaufnahmen.

Nützliche Links:

  • Wikipedia: Bildrechte -> Link
  • Law-Blog Fotorecht (auch Street)
  • PDF zur Freigabe der Bildrechte -> Link
  • Leitfaden Fotorecht vom Deutschen Journalistenverband (PDF) -> Link